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Zürcher Sozialhilfe


So lange ich von meiner Lebenspartnerin getrennt wohne, bezahlt jeder seine Steuern selbst. Das gilt auch bei einem Konkubinat. Erst wenn wir heiraten greift die unsägliche Heiratsstrafe. Unsere Einkommen werden addiert und wir kommen in den „Genuss“ der Progression. Bei der Sozialhilfe läuft das anders. Wenn ich in einer WG wohne, aber einen eigenen Haushalt führe, bekomme ich vom Sozialamt mehr Geld. Nicht so wenn ich im Konkubinat lebe. „Erfahrungsgemäss“ braucht man dann weniger Geld und braucht auch weniger Unterstützung.


Nun hat da also eine Frau bei einer Kollegin in Untermiete gewohnt und entsprechend zu Recht den höheren Betrag bekommen. Als sie die Kündigung erhielt zog sie zu ihrem Expartner in eine grosse Wohnung und meldete dies auch dem Sozialamt. Gerade mal 2 Wochen später (!) stand die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft vor der Tür, auch weil sie zusätzlich verdächtigt wurde, per Computer schwarz Geld verdient zu haben. Für diese Anschuldigung fand man nicht die geringsten Hinweise. Dafür belegten Polizeifotos anschliessend, dass auf einem Bett die Decke in der Mitte lag, so als wären die beiden dort separat auf beiden Seiten ausgestiegen. Für die Sozialbehörde ein klarer Beweis, dass ein Konkubinat vorlag, der Frau also die Unterstützung gekürzt werden müsse.

Erst das Obergericht sprach sie bedingungslos frei, weil das entscheidende Kriterium eben nicht Konkubinat ja oder nein sei, sondern das gemeinsame Führen eines Haushalts, wofür keine Indizien vorlagen. Man hatte im Gegenteil starke Indizien dagegen gefunden, etwa 2 Wäschekörbe oder 2 Kühlschränke. Dass hier in Windeseile eine teure und absolut erfolglose Aktion gestartet wurde wegen vielleicht 500 Franken im Monat ist allein schon eine unsägliche Seifenoper, aber es kommt noch besser.


In derselben Zeitung, eine Seite vorher, werden die Resultate einer verdeckten Befragung von 115 Staatsanwälten präsentiert: Die Staatsanwaltschaft ist krass überbelastet. Es fehlt Personal an allen Ecken und Enden und die Stimmung ist mies. 91 Personen wiesen auf bedenkliche gesundheitliche Probleme hin, von Antriebslosigkeit, chronischer Müdigkeit und Entscheidungsunfähigkeit über Schlafstörungen und Versagensängste bis zu Kopfschmerzen und Herzstörungen!


Eine zusätzliche Erkenntnis aus diesem absurden Theater: Wenn ein Mafioso an der Bahnhofstrasse Millionen Geld wäscht, muss ihm das vor Gericht bewiesen werden. Wenn mir auf die hier beschriebene Weise Unterstützung verweigert wird, gilt die „Beweislastumkehr“. Ich muss also nachweisen, dass an den Haaren herbeigezogene Vorwürfe der Sozialbehörde nicht stimmen!!!


Mehr dazu im TA vom 14.12.20

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