Raser
Die Raser stehen mal wieder im Vordergrund. Mit 200 durch den Gotthard oder mit 180 ein Rennen durch ein Dorf. Der Eine kommt vielleicht glimpflich davon weil selbst in Europa die Länder nicht wirklich zusammenarbeiten. Die andern sind wegen Mordes verurteilt worden. Ein Präzedenzfall, gut gemeint, aber vor einer höheren Instanz chancenlos. Auch in Deutschland gehört zu Mord die Absicht, jemanden zu töten und die Planung des Verbrechens. Was die gemacht haben gehört hier in die Kategorie „Eventualvorsatz“. Man handelt absolut grobfahrlässig und muss sich bewusst sein, dass man damit Leben gefährdet. Ich hätte zu solchen Fällen ein paar Anregungen:
Entscheidend für das Urteil sollte nicht erst der verursachte Schaden sein, sondern bereits der Grad der Gefährdung. Mit 200 durch den Gotthard brettern und 10 mal über die doppelte Sicherheitslinie überholen ist ein schweres Verbrechen und sollte einen, auch wenn zu seinem Glück nichts passiert, für Jahre hinter Gitter bringen.
Der Ausweis müsste in so schweren Fällen für mindestens 10 Jahre entzogen werden. Wenn der Raser diesen wieder erhält dann nur unter der Bedingung, dass er auf Lebzeiten nur noch Autos bis zu einer tiefen Leistungslimite à la „Cinquecento“ fahren darf. Wiederholungstäter benützen lebenslänglich nur noch öffentliche Verkehrsmittel.
Wenn die Tatwaffe nicht ohnehin zerstört ist, sollte man sie in Anwesenheit des Rasers und vor laufenden Kameras der industriellen Wiederverwertung zuführen.
Man müsste zusätzlich die Waffenfabrikanten und -händler zur Rechenschaft ziehen (eine der einflussreichsten Lobby’s der Schweiz).