Niqab
Mein Wunschszenario bezüglich Verschleierung für Allah: Die Initiative wird knapp abgelehnt, wodurch sich das Parlament genötigt sieht, die Geschichte mit einem neuen Gesetz ein für allemal vernünftig zu regeln, etwa nach folgendem Muster:
Das Verhüllen des Gesichts von Frauen aus religiösen Gründen ist in der Schweiz grundsätzlich toleriert. Ergänzende Bestimmungen:
Frauen dürfen dazu nicht genötigt werden.
Aus Sicherheitsgründen ist das Führen von Fahrzeugen mit Gesichtsverhüllungen verboten.
Arbeitgeber wie etwa Ämter oder Bahnen, Banken usw. dürfen Angestellte, welche auf Verhüllung bestehen ohne weitere Gründe fristlos entlassen.
Für Personenkontrollen wie etwa bei der Einreise von Touristinnen ist die Verschleierung unaufgefordert zu entfernen.
Läden, Hotels, Restaurants, Schulen usw. dürfen verschleierten Frauen den Zutritt ohne Angabe von weiteren Gründen verbieten.
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